- 15 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt
- Offene Räume, in denen sich Kinder fei bewegen und entfalten dürfen
- Betreuung durch pädagogische Fachkräfte unter Mitarbeit der Eltern bei der Betreuung und Organisation
- Ort, an dem Gemeinschaft stattfindet
- Möglichkeit, Ihr Kind bei Erziehung und Bildung zu begleiten
- Familiäre Atmosphäre
- Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband:
gemeinnützig – unabhängig – konfessionslos - Förderung:
Laut den Richtlinien „Netz für Kinder“ wird das Kindernest im Rahmen des Bayerischen Kinder- und Bildungsgesetzes (BayKiBiG) staatlich und kommunal gefördert. - Gegründet 1996